AGB

Allgemeines / Geltung

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden.

Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.

Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe, technischen Form  oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen.
Bei Verwendung seines Werkes hat der Fotograf den Anspruch, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
Bei der digitalen Erfassung bzw. digitalen Übermittlung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten verknüpft werden. Bestehende Einträge in den Metadaten müssen erhalten werden. Nachträgliche Veränderung des Bildmaterials ist dem Auftraggeber nicht gestattet.

Urhebernennung:

“ Christina Göttges Fotografie “

Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur nicht kommerziellen Verwendung. Die Rechte zur Vervielfältigung, Veröffentlichung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt.

Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung, insbesondere für die kommerzielle / gewerbliche Verwendung, ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt auch für Bildmaterial, welches durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurde.

Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in vereinbarter Form über.

Die Negative bzw. RAW-Dateien verbleiben beim Fotografen.

Aufträge und Vergütung

Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar vereinbart. Dieses wird inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Eine Bezahlung per Banküberweisung (Rechnungsstellung) ist nur bei Versand möglich, ansonsten ist bei Abholung entweder bar oder per EC Karte der entsprechende Betrag zu begleichen.

Bei Zustellung per Post ist der Gesamtbetrag per Vorkasse zu begleichen. Sie erhalten deshalb vor Lieferung Ihre Rechnung, bei Zahlungseingang wird Ihr Paket umgehend an Sie verschickt, ferner erhalten Sie von uns per Mail eine Versandbestätigung.

Bei persönlicher Abholung im Studio ist der Gesamtbetrag entweder bar oder mit Karte zu begleichen.       Abholung ohne Bezahlung ist daher nicht möglich. Sofern keine Anzahlung geleistet wurde ist der Gesamtbetrag fällig ansonsten die Differenz.

Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung, der künstlerischen und der technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von einer Woche nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.
Der Fotograf wird nach eigener Wahl unentgeltlich die Vertragsprodukte oder Teile davon nachbessern oder neu liefern, die aufgrund eines innerhalb der Gewährleistungsfrist liegenden Umstandes, insbesondere wegen Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, mangelnder Ausführung bzw. Herstellung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.

Die Stornierung eines Auftrags sollte schnellstmöglich jedoch spätestens 48 Stunden vor dem eigentlichen Termin erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar von 60% der vereinbarten Vergütung zu.
Wird ein angefangener Auftrag storniert, so steht dem Fotografen das volle Honorar zu.

Bearbeitungszeit unserer Aufnahmen liegt in der Regel zwischen 4 bis 6 Wochen – insbesondere bei Hochzeiten.

Für Hochzeiten gilt folgendes: ( es gibt hierzu einen extra Vertrag! )

Reservierungen ohne Hochzeitsvertrag und Terminreservierungsgebühr für Ihr Hochzeitsdatum können wir leider nicht annehmen.

50 % des Gesamtbetrages der Hochzeit sind nach Erhalt des Hochzeitsvertrages fällig, erst dann wird der Hochzeitstermin eingetragen. Eine Unterschrift des Vertrages Ihrerseits ist nicht notwendig. Der Vertrag ist gültig, sobald Sie die Terminreservierungsgebühr überwiesen haben.

Wenn die Hochzeit aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall/Krankheit) -ausgenommen Trennungen- nicht am vereinbarten Termin durchgeführt werden kann, vereinbaren die Parteien einen neuen Termin. Sollte der Fotograf zu diesem Termin keine Zeit haben oder der Termin bereits anderweitig vergeben sein, überweist der Fotograf die Terminreservierungsgebühr zurück an das Brautpaar. Wenn kein neuer Termin gefunden werden soll, gilt die Regelung zur Stornierung.

Stornierungsregel: Wenn das Brautpaar die Hochzeit oder das Shooting aus anderen Gründen als höhere Gewalt storniert, müssen wir zusätzlich zu der bei uns verbleibenden Terminsreservierungsgebühr folgende Stornokosten verlangen, falls wir den Termin nicht anderweitig vergeben können:

  • Tag der Dienstleistung-007 Tage:          100 Prozent
  • 008-014 Tage vor der Dienstleistung: 80 Prozent
  • 015-59 Tage vor der Dienstleistung: 60 Prozent
  • 60 – 89 Tage vor der Dienstleistung: 50 Prozent
  • Ab Abschluss des Vertrages bis 90 Tage vor der Dienstleistung: 30 Prozent

Es steht dem Kunden frei, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Der Vertrag gilt sowohl als Sicherheit für den Fotografen, als auch für Ihre eigene Sicherheit als Brautpaar. So können beispielsweise keine anderen Termine vom Fotografen an Ihrem Tag angenommen werden.

Haftung

Foto Göttges haftet für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Der Kunde ist verpflichtet, einen möglichen Schaden so gut es geht mit abzuwenden. Gehaftet wird darüberhinaus nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.

Der Auftraggeber versichert, dass er bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen bzw. der Rechtsinhaber eingeholt hat. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn der Fotograf die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern er den Auftraggeber rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, sodass dieser die notwendigen Zustimmungserklärungen einholen kann.
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.

Für Schäden oder Verlust am Bildmaterial vor Auftragsabnahme haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

Sollte auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

Die Zusendung und Rücksendung jeglicher Ware, auch in digitaler Form, erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber nicht Verbraucher ist, der Wohnsitz des Fotografen.